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Rechtsschutzversicherung

Fast niemand bleibt es erspart, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten ein einem Rechtsstreit.

Weite Bereiche des menschlichen Lebens sind durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften geregelt. Für den Bürger bedeutet dies, dass häufig seine rechtlichen Interessen berührt sind und er sein Recht verteidigen muß.
Ein Streit mit dem Arbeitgeber, einem Händler, einem Unfallgegner oder dem Vermieter kostet Zeit und erfordert einen Rechtsanwalt. Sein Rat ist nicht kostenlos, das finanzielle Risiko erhöht sich noch, wenn der Streitwert sehr hoch ist oder der Gang vor ein Gericht nötig wird. Ohne Rechtsschutzversicherung wäre mancher geneigt, auf sein Recht zu verzichten, weil ihm ein Prozess (und sein Ausgang) finanziell zu gewagt erscheint.

Das gibt's doch gar nicht: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben ... Der Versicherte wird auf Räumung seiner Mietwohnung wegen Eigenbedarfs des Vermieters verklagt. Er unterliegt und wird zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt.

Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, daß der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 100.000,-€ bei guten Policen bis zu 500.000,-€ je Rechtsschutzfall)

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muß.

Zusätzlich legt der Versicherer sogar Strafkautionen vor - in der Regel bis 25.000,-€ - damit der Versicherungsnehmer nicht in den Strafvollzug muß. Geldstrafen und Bußgelder werden nicht vom Versicherer übernommen. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern und durch alle Instanzen.

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